nebag ag kündigt eine Ausschüttung von CHF 0.32 pro Aktie an. Dies entspricht einer Ausschüttungsrendite im Verhältnis zum provisorischen Net Asset Value per Ende Jahr von 4.03%

MEDIENMITTEILUNG

Ad hoc Mitteilung gemäss Art. 53 Kotierungsreglement

nebag ag kündigt eine Ausschüttung von CHF 0.32 pro Aktie an. Dies entspricht einer Ausschüttungsrendite im Verhältnis zum provisorischen Net Asset Value per Ende Jahr von 4.03%.

Der Verwaltungsrat der nebag ag beantragt der Generalversammlung 2024 eine Ausschüttung in der Höhe von CHF 0.32 pro Namenaktie. Sollte die Generalversammlung dem Antrag des Verwaltungsrates folgen, beträgt die Ausschüttungsrendite 4.03%, dies im Verhältnis zum provisorischen Net Asset Value von CHF 7.95 per Ende 2023.

Seit der Verwaltungsrat im September 2005 ankündigte, eine jährliche Ausschüttungsquote von mindestens 4% anzustreben, hat die nebag ag jedes Jahr durchschnittlich 6.86% ausbezahlt (max. 10.46% im Jahr 2009, min. 4.03% im Jahr 2024). Mit dem Entscheid des Verwaltungsrates, der Generalversammlung 2024 eine Ausschüttung in der Höhe von CHF 0.32 zu beantragen, bleibt er seiner Ausschüttungspolitik seit 19 Jahren treu.

Der Net Asset Value wird täglich berechnet und kann unter www.nebag.ch aufgerufen werden.

Der Geschäftsbericht 2023 wird am 5. April 2024 veröffentlicht. Die Generalversammlung findet am 17. Mai 2024 in Zürich statt.

Zürich, 23. Januar 2024

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

nebag ag

Markus Eberle, Vizepräsident des Verwaltungsrates

c/o Baryon AG, General Guisan-Quai 36, CH-8002 Zürich

Tel.: +41 (0)79 346 41 31

E-Mail: info@nebag.ch

Internet: www.nebag.ch

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